BAföG

BaföG-Regelung

Für die Ausbildung am Freiberg-Kolleg wird BAföG gewährt. Beim BAföG gibt es Unterschiede zwischen elternabhängigem und elternunabhängigem BAföG. Es gilt folgende Regelung:

  • Für die Dauer des Vorkurses wird im Allgemeinen elternabhängiges BAföG gezahlt, weil der Vorkurs ein so genanntes Vorbildungsjahr darstellt..
  • Während der Ausbildung in der Einführungsphase und in der Oberstufe erhälst Du elternunabhängiges BAföG.
Beachte bitte, dass für die Gewährung von BAföG ausschließlich das BAföG-Amt zuständig ist und dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Ansprechpartner

Für die Antragstellung ist das BaföG-Amt im Landratsamt Freiberg zuständig. In der Tabelle findest Du die Anschrift, Rufnummern und Sprechzeiten.

Anschrift Ruf
Sprechzeiten

Landratsamt Freiberg
Sozialamt
SG Wohngeld/BAföG
PF 1751 u. 1761
09587 Freiberg

Besucheradresse

Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 16
09618 Brand-Erbisdorf

Telefon (03731)799-100
Telefax (03731) 799-198
Di. 9:00-12:00 und 13:00 bis 18:00
Do. 9:00-12:00 und 13:00 bis 18:00
Fr. 9:00 bis 12:00

Weitere Informationen und Anträge

  • Auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man sich umfassend über das BAföG informieren.
  • Dort kann man auch diverse Antragsformulare herunterladen.
  • BAföG-Anträge erhältst Du auch bei allen BAföG-Ämtern der Landkreise.

 

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